Beschlussvorlage - VO/GV03/2016-0420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

Soziale Initiative e.V., am 10.11.2016 = 300,00 € Geldspende für Spielplatz (Schaukel)

 

Soziale Initiative e.V., am 11.11.2016 = 270,00 € Geldspende für Spielplatz (Schaukel)

 

Gasversorgung Wismar Land, am 11.11.2016 = 200,00 € Geldspende für Jugendfeuerwehr

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen  nur  durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen  werden.

Bei Beträgen  über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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