Beschlussvorlage - VO/GV10/2016-0548

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 11 „Neue  

    Feuerwache Hohen Viecheln“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. 

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von 

    der Gemeindevertretung geprüft.

 

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung 

    vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der

   Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), der

   Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts     

   (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der

    Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344)

- alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11 „Neue Feuerwache Hohen Viecheln“, für das Gebiet: Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 2, Flurstücke- Nr. 288/3 (teilweise) und 289/2, westlich der Ortslage Hohen Viecheln, südlich an die Fritz Reuter Straße - L 031 angrenzend, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung



 

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Anlagen

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