Beschlussvorlage - VO/GV02/2016-0684

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lübow beschließt dem Antrag auf Verklinkerung des Einfamilienhauses auf dem Flurstück 37/1, Flur 1, Gemarkung Schimm mit dem  „Röben Handform- Verblender Geestbrand NF bunt- weiß“ zuzustimmen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Antragsteller möchten den oben bezeichneten Verblender für die Verklinkerung ihres Wohnhauses verwenden.

Laut § 5 der Ortsgestaltungssatzung  ist u.a. festgelegt, dass Mauerwerkserneuerungen als rotes Ziegelsichtmauerwerk oder als Putzflächen mit Fassadenanstrich auszuführen, sind und Holzverkleidungen im Giebelbereich zulässig sind.

Da die beantragte Verklinkerung nicht ausschließlich rot ist, wird um Bestätigung durch die Gemeindevertretung gebeten.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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