Beschlussvorlage - VO/GV02/2016-0684
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Antrag - Verklinkerung eines EFH in Schimm, abweichend von der Gestaltungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Lübow
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Vorberatung
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24.01.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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21.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Antragsteller möchten den oben bezeichneten Verblender für die Verklinkerung ihres Wohnhauses verwenden.
Laut § 5 der Ortsgestaltungssatzung ist u.a. festgelegt, dass Mauerwerkserneuerungen als rotes Ziegelsichtmauerwerk oder als Putzflächen mit Fassadenanstrich auszuführen, sind und Holzverkleidungen im Giebelbereich zulässig sind.
Da die beantragte Verklinkerung nicht ausschließlich rot ist, wird um Bestätigung durch die Gemeindevertretung gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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325 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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