Informationsvorlage - VO/GV01/2017-1200

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Nachdem die Leistungen für die Kita Dorf Mecklenburg zuletzt  zum 01.01.2014 verhandelt wurden, wird derzeit die neue Verhandlung zu den Leistungen, die die Kita Dorf Mecklenburg anbietet und zu die dazugehörigen Entgelte, vorbereitet.

Die vorläufigen Entgelte sind berechnet und können der Anlage entnommen werden. Veränderungen daran sind noch möglich, wenn bei der Leistungsverhandlung durch die beiden Vertragsparteien, hier der Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Jugend und die Gemeinde Dorf Mecklenburg, vertreten durch den Bürgermeister, Veränderungen an der vereinbarten Leistung vorgenommen werden.

Der Vergleich der Leistungsentgelte von 2014 und jetzt zeigt, dass es eine Steigerung gegeben hat. Diese ist hauptsächlich in der tariflichen Änderung begründet. Aus den Leistungsentgelten ergeben sich nach Abzug der Landes- und Kreismittel die Beträge, die zwischen den Eltern und der Gemeinde aufgeteilt werden.

Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.11.2013 beteiligt sich die Gemeinde mit dem Mindestbetrag von  50vH an den Kosten, die nach Abzug der Landes- und Kreismittel verbleiben und von den Eltern und der Gemeinde zu tragen sind.

Damit steht fest, dass die Eltern die verbleibenden 50vH der verbleibenden Kosten des Platzes zu zahlen haben. Die Kostentragung ist in § 20 KiföG M-V geregelt.
 

 

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Anlagen

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