Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt aufgrund des § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2007, die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und die Entlastung der Bürgermeisterin.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V, über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen; zugleich entscheidet sie über die Entlastung.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, hat der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen die Jahresrechnung am 29.09.2009 geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung, wird der Gemeindevertretung Hohen Viecheln, die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2007 empfohlen.

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