Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-0960

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt, die Entwicklungs- und

    Ergänzungssatzung „OT Köchelsdorf “ zu ändern (1. Änderung). Der Änderungsbereich

    umfasst das Grundstück, Flurstück- Nr. 96, im Innenbereich der Ortslage, welches in der

    Satzung als Baufläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „baumbestandene

    Grünanlage“ festgesetzt ist. Der Änderungsbereich ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

2. Die Entwürfe der 1. Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „OT

    Köchelsdorf “ und der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen.

4. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und

    über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für den Ortsteil Köchelsdorf wurde im Jahr 2011 eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung aufgestellt, in der die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festgelegt wurden. Das Flurstück- Nr. 96 liegt im Innenbereich der Ortslage. Planungsziel ist, durch Satzungsänderung zu bestimmen, dass sich die Teilfläche des Baugrundstückes geringfügig vergrößert und die verbleibende private Grünfläche als Hausgarten genutzt werden kann. Mit der Planänderung geht somit eine Verschiebung und Vergrößerung des Baufeldes, sowie die Umwandlung der „ baumbestandenen Grünanlage “ in einen Haus- und Nutzgarten einher. Im Vergleich zur Ursprungssatzung werden keine ergänzenden Baurechte eröffnet.

Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Überplanung entstehen, zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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