Beschlussvorlage - VO/GV10/2008-091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln bewilligt auf der Grundlage des § 52 der Kommunalverfassung M-V im Verwaltungshaushalt überplanmäßige Ausgaben an anteiligen Kinderbetreuungskosten als Wohnsitzgemeinde in Höhe von 4.800 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Anzahl der aus der Gemeinde Hohen Viecheln in der Kita Bad Kleinen betreuten Kinder hat sich von 27, im Haushalt 2008 geplante Kinder, auf 30 erhöht. Von den 3 Kindern mehr, ist eines ein Krippenkind in Ganztagsbetreuung ab Juli 2008 ( monatlicher Kostenanteil 309,29 €). Ein weiterer Faktor für die Kostenüberschreitung ist die Erhöhung des Kostenanteils der Wohnsitzgemeinde um durchschnittlich 10 €/Platz, ab 01.10.2008, für die Kindereinrichtung in Bad Kleinen.

Desweiteren besucht ein zusätzliches Kind die Kinderwelt Groß Stieten GbR.

 

Insgesamt ergeben sich außerplanmäßige Kosten in Höhe von 4.800 €.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Ausgaben fallen an bei der Haushaltsstelle-

10/1/45410.67200 in Höhe von 4.800 €.

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 10/1/90000.04110 – Schlüsselzuweisung zur Haushaltskonsolidierung.

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