Beschlussvorlage - VO/GV01/2017-1205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt dem Antrag auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, hier Einfriedungsart und Höhe im Bebauungsplan Nr. 1 Wohngebiet Karow, Flurstück 105/162, Flur 1, Gemarkung Karow zuzustimmen.

Es wird zugestimmt, wie vom Antragsteller beantragt, dass die Aufstellung eines Doppelstabmattenzaunes in der Farbe grün mit passendem Auffahrtstor in Höhe von 1m möglich ist.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Laut Bebauungsplan sind Grundstückseinfriedungen als lebende Hecken, Ziegelmauern und Holzzäune sowie Mischformen aus den genannten Einfriedungsarten auszuführen.

Die straßenseitigen Grundstückseinfriedungen dürfen eine Höhe von 0,80m über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße gemessen in Fahrbahnmitte nicht überschreiten.

 

Die Familie beantragt die Einfriedung ihres Grundstückes in 23972 Dorf Mecklenburg OT Karow, Fritz-Reuter-Straße 31, Flurstück 105/162, Flur 1, Gemeinde Karow mit einem Doppelstabmattenzaun in der Farbe grün in einer Höhe von 100 cm mit dazu passenden Auffahrtstor.
 

Begründung des Antragstellers:
Der Nachbar zur linken Seite (Flurstück 105/160) hat bereits einen solchen Doppelstabmattenzaun in einer Höhe von 80 cm. Zwischen unserem Grundstück und dem Nachbar zur rechten Seite befindet sich ein gemeindlicher Grünstreifen. Der Nachbar auf der rechten Seite hat dort ebenfalls einen grünen Doppelstabmattenzaun in einer Höhe von 120 cm. Schaut man sich die Grundstücke aus der Vorderansicht (aus Richtung Westen) an stellt man fest, dass der Nachbar zur linken Seite etwas höher liegt. Durch die Wahl eines 100 cm hohen Zaunes gleicht sich die Sicht vom linken Zaun (80 cm) zum rechten Zaun (120 cm) aus.
Ferner benötigen wir den Zaun in Höhe von 100 cm um der Höhe unseres Hundes (ca. 70 cm) gerecht zu werden.

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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