Beschlussvorlage - VO/GV08/2017-1807
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Bad Kleinen Nordwest"- Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
|
Vorberatung
|
|
|
08.02.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bad Kleinen
|
Entscheidung
|
|
|
01.03.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit der Gebietsbezeichnung "Bad Kleinen Nordwest“ als Satzung.
- Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Planungsziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist im Wesentlichen die Umwidmung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in private Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Hausgarten", um eine zweckmäßige Nutzung der Flächen durch die Eigentümer zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Baufenster durch eine Verschiebung der Baugrenzen erweitert, ohne das Maß der baulichen Nutzung zu verändern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat in ihrer Sitzung am 05.10.2016 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Bad Kleinen Nordwest" beschlossen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2016 wurde ebenfalls der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Bad Kleinen Nordwest" gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte vom 09.12.2016 bis zum 10.01.2017.
Aufgrund der in dem Beteiligungsverfahren abgegeben Stellungnahmen wurden keine wesentlichen Änderungen an der Planung vorgenommen. Da sich ein nordwestlicher Teil der in der Ursprungsplanung festgesetzten Gehölzfläche nach der Definition des Landeswaldgesetzes zu Wald entwickelt hat, wurde die betroffene Fläche nachrichtlich als Wald dargestellt. Inhaltlich ergibt sich daraus jedoch keine signifikante Änderung gegenüber der ursprünglichen Zielsetzung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
548,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
207,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
150,2 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
