Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-0963
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Feuerwehr zur Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindefeuerwehr Bobitz mit den Ortsfeuerwehren Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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20.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, seinen Stellvertretern, den Ortswehrführern, deren Stellvertretern, den Gerätewarten und Jugendfeuerwehrwarten ab dem ……………………… eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen.
Gemeindewehrführer………………………………….
1. stellv. Gemeindewehrführer………………………………….
2. stellv. Gemeindewehrführer………………………………….
Ortswehrführer Bobitz………………………………….
Stellv. Ortswehrführer Bobitz………………………………….
Gerätewart Bobitz………………………………….
Jugendfeuerwehrwart Bobitz………………………………….
Ortswehrführer Beidendorf………………………………….
Stellv. Ortswehrführer Beidendorf………………………………….
Gerätewart Beidendorf………………………………….
Jugendfeuerwehrwart Beidendorf………………………………….
Ortswehrführer Groß Krankow………………………………….
Stellv. Ortswehrführer Groß Krankow………………………………….
Gerätewart Groß Krankow………………………………….
Jugendfeuerwehrwart Groß Krankow………………………………….
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 28. November 2013 gibt es eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (Feuerwehrentschädigungs-verordnung-FwEntsch VO M-V). Gemäß § 1 der FwEntsch VO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 FwEntsch VO M-V festgesetzt: Gemeindewehrführer 170,00 € pro Monat und Ortswehrführer 140,00 € pro Monat.
Gemäß § 2 Abs. 2 FwEntsch VO M-V erhält der stellvertretende Wehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers. Damit sind sämtliche Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr gleich welcher Art abgegolten. Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntsch VO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen auch die Geräte- und Jugendwarte. Für diesen Personenkreis sind keine Höchst-beträge festgesetzt. Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalsatz festgesetzt.
Bisher wurden folgende Beträge gezahlt (Beschluss Nr. 45/2004)
Gemeindewehrführer115,00 €
1. stellv. Gemeindewehrführer 58,00 €
2. stellv. Gemeindewehrführer 58,00 €
Ortswehrführer Bobitz 92,00 €
Stellv. Ortswehrführer Bobitz 46,00 €
Gerätewart Bobitz 26,00 €
Jugendfeuerwehrwart Bobitz 38,00 €
Ortswehrführer Beidendorf 92,00 €
Stellv. Ortswehrführer Beidendorf 46,00 €
Gerätewart Beidendorf 26,00 €
Jugendfeuerwehrwart Beidendorf 38,00 €
Ortswehrführer Groß Krankow 92,00 €
Stellv. Ortswehrführer Groß Krankow 46,00 €
Gerätewart Groß Krankow 26,00 €
Jugendfeuerwehrwart Groß Krankow 38,00 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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259,8 kB
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