Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-0963

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, seinen Stellvertretern, den Ortswehrführern, deren Stellvertretern, den Gerätewarten und Jugendfeuerwehrwarten ab dem ……………………… eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen.

 

Gemeindewehrführer………………………………….

 

1. stellv. Gemeindewehrführer………………………………….

 

2. stellv. Gemeindewehrführer………………………………….

 

 

Ortswehrführer Bobitz………………………………….

 

Stellv. Ortswehrführer Bobitz………………………………….

 

Gerätewart Bobitz………………………………….

 

Jugendfeuerwehrwart Bobitz………………………………….

 

Ortswehrführer Beidendorf………………………………….

 

Stellv. Ortswehrführer Beidendorf………………………………….

 

Gerätewart Beidendorf………………………………….

 

Jugendfeuerwehrwart Beidendorf………………………………….

 

 

Ortswehrführer Groß Krankow………………………………….

 

Stellv. Ortswehrführer Groß Krankow………………………………….

 

Gerätewart Groß Krankow………………………………….

 

Jugendfeuerwehrwart Groß Krankow………………………………….

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Seit dem 28. November 2013 gibt es eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen  der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (Feuerwehrentschädigungs-verordnung-FwEntsch VO M-V). Gemäß § 1 der FwEntsch VO M-V sind Aufwandsentschädigungen dem in dieser Verordnung aufgeführten Personenkreis bis zur angeführten Höhe zu zahlen. Dabei sind folgende Höchstgrenzen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 FwEntsch VO M-V festgesetzt: Gemeindewehrführer 170,00 € pro Monat und Ortswehrführer 140,00 € pro Monat.

Gemäß § 2 Abs. 2 FwEntsch VO M-V erhält der stellvertretende Wehrführer höchstens die Hälfte der festgesetzten Aufwandsentschädigung des Wehrführers. Damit sind sämtliche Aufwendungen ehrenamtlicher Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr gleich welcher Art abgegolten. Für Personen mit besonderen Aufgaben können gemäß § 5 FwEntsch VO M-V Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Dazu zählen auch die Geräte- und Jugendwarte. Für diesen Personenkreis sind keine Höchst-beträge festgesetzt. Gemäß § 4 Abs. 1 wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt und als monatlicher Pauschalsatz festgesetzt.
 

Bisher wurden folgende Beträge gezahlt (Beschluss Nr. 45/2004)

Gemeindewehrführer115,00 €

1.  stellv. Gemeindewehrführer  58,00 €

2. stellv. Gemeindewehrführer  58,00 €

 

Ortswehrführer Bobitz  92,00 €

Stellv. Ortswehrführer Bobitz  46,00 €

Gerätewart Bobitz  26,00 €

Jugendfeuerwehrwart Bobitz  38,00 €

 

Ortswehrführer Beidendorf  92,00 €

Stellv. Ortswehrführer Beidendorf  46,00 €

Gerätewart Beidendorf  26,00 €

Jugendfeuerwehrwart Beidendorf  38,00 €

 

Ortswehrführer Groß Krankow  92,00 €

Stellv. Ortswehrführer Groß Krankow  46,00 €

Gerätewart Groß Krankow  26,00 €

Jugendfeuerwehrwart Groß Krankow  38,00 €

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Produkt-Nr. 12605 Konto 5019000 um die jeweiligen Beträge

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Anlagen

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