Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-0970

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt dem Entwurf zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Gramkow zu. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V erfolgt das Anhörungsverfahren, da der Aufgabenbereich die Gemeinde Bobitz durch die Maßnahme berührt ist, kann sie eine fachtechnische Stellungahme bis zum 20.02.2017 abgeben. In der Anlage ist der Entwurf zur Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserfassung Gramkow (Wasserschutzgebietsverordnung Gramkow- WSGVO Gramkow) beigefügt.
 

Die Festsetzung von Schutzzonen für die Wasserfassung Gramkow dient der Sicherung der Wasserversorgung. Zum langfristigen Schutz der Wasserfassungen ist eine flurstücksbezogene Bemessung und Festsetzung der Wasserschutzzonen entsprechend den aktuellen Regelungen und unter Beachtung der derzeitigen Grundwasserbewirtschaftung des Gesamtraumes notwendig. Nähere Beschreibung siehe Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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