Beschlussvorlage - VO/GV11/2017-0484

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 

    „Am See“ in Ventschow zu ändern (1. Änderung).

    Der Änderungsbereich entspricht vollständig dem Geltungsbereich der rechtskräftigen

    Ursprungssatzung. Mit der 1. Änderung wird beabsichtigt, die Planung aus dem Jahr 2005   

    an veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

2. Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise

    bleiben gegenüber der Ursprungssatzung unverändert.

3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt

    werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Auf Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung aus dem Jahr 1999 wurde im B- Plan ein Lärmschutzwall festgesetzt. Durch den Neubau der A 14 hat sich die Verkehrsmenge auf der L 101 derart reduziert, dass auf die geplante Schallschutzmaßnahme verzichtet werden kann.

Die 1. Änderung beschränkt sich im Wesentlichen auf den Wegfall des Lärmschutzwalls.

 

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Finanz. Auswirkung


 

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