Beschlussvorlage - VO/GV08/2017-1812

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Gebietsbezeichnung "Schulgarten“. Das Änderungsverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach den Maßgaben des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Der Geltungsbereich umfasst einen nordöstlichen Teil der Ursprungssatzung mit den Flurstücken 211/116, 211/117, 211/118, 211/154, 211/156, 211/158 (teilw.), 211/159, 211/160 und 211/173 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Bad Kleinen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Planungsziel ist im Wesentlichen die Erweiterung der Kindergartengebäude auch unter dem Gesichtspunkt zukünftiger Entwicklungen. Dazu werden Teile einer festgesetzten Grünfläche und eines allgemeinen Wohngebietes (WA) in eine Fläche für den Gemeinbedarf umgewidmet. Das übrige allgemeine Wohngebiet innerhalb des Änderungsbereichs entfällt ebenfalls und wird der privaten Spielplatzfläche zugeordnet.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für den bestehenden Kindergarten ergibt sich die kurzfristige Notwendigkeit des Neubaus eines Gebäudes als Ergänzung der vorhandenen Anlage. Da dieses Vorhaben weitgehend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10 widerspricht, muss der Bebauungsplan geändert werden. Neben dem kurzfristigen Bedarf soll auch eine zukünftige Erweiterung berücksichtigt werden. Dazu werden Teile einer festgesetzten Grünfläche und des allgemeinen Wohngebietes (WA) in eine Fläche für den Gemeinbedarf umgewidmet. Das übrige allgemeine Wohngebiet entfällt ebenfalls und wird der privaten Spielplatzfläche zugeordnet. Der ursprünglich vorgesehene Grünflächenanteil (privater Spielplatz) bleibt somit weitgehend gleich. Das Änderungsverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach den Maßgaben des § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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