Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund § 60 Abs. 5 der Kommunalverfas-sung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2013.

Im Haushaltsjahr 2013 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haus-haltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz und den Anlagen, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 08.12.2016 geprüft. Der abschließende Bestä-tigungsvermerk wurde erteilt.
 

 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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