Beschlussvorlage - VO/GV02/2017-0696

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abrundungssatzung für das Gebiet der Ortslage  

    Lübow zu ändern und zu ergänzen (1. Änderung ). Das Plangebiet umfasst eine

   Teilfläche des Flurstückes- Nr. 86/2 in südlicher Ortsrandlage - Ecke Storchenallee/

   Dorfstraße L 102 in Richtung Schimm. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan

   gekennzeichnet.

2. Planungsziel ist eine Einbeziehung eines weiteren Grundstücksteiles in den im

   Zusammenhang bebauten Ortsteil von Lübow zur Schaffung von Baurecht für eine  

   ergänzende Wohnbebauung. 

3. Die Entwürfe der 1. Änderung der Abrundungssatzung und der Begründung dazu werden 

    in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

    auszulegen.

5. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und

    über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

6. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekanntzumachen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für den Ortteil Lübow wurde im Jahr 1992 eine Abrundungssatzung aufgestellt, in der die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Lübow festgelegt wurden. Das Flurstück- Nr. 86/2 ist dabei zum Teil im Außenbereich verblieben. Planungsziel ist die Einbeziehung eines weiteren Grundstücksteiles entlang der Storchenallee in den im Zusammenhang bebauten OT zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung. Die Lage des Grundstückes bietet hierfür günstige Voraussetzungen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist die geplante Erweiterung des Innenbereiches als Wohnbaufläche dargestellt. 

Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Überplanung entstehen, zu übernehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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