Beschlussvorlage - VO/GV01/2017-1232
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Änderung des Beschlusses VO/GV01/2016-1156 in Bezug auf die Höhe der monatlichen Essenpauschalen für Kitakinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
|
Entscheidung
|
|
|
04.04.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Änderung des Beschlusses VO/GV01/2016-1156 in Bezug auf die Höhe der Pauschale der Ganztagsverpflegung ab 01.04.2017 zuzustimmen.
Die Eltern haben ab 01.04.2017 folgende Verpflegungskosten als Pauschale zu tragen:
Ganztagsverpflegung:80,75€/Monat/Kind
Teilzeit-/Halbtagsverpflegung:63,75€/Monat/Kind
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 14.03.2017 fand die Leistungsverhandlung für die Entgelte der Kindertagesstätte Dorf Mecklenburg mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Während der Leistungsverhandlung wurden die eingereichten Unterlagen zur pauschalen Ganztagsverpflegung und zum Leistungsentgelt dahingehend geändert, dass die Kosten der Hauswirtschaftskraft, die einen Teil der Arbeiten der Ganztagsverpflegung übernimmt, mit in das Leistungsentgelt übernommen wurden und damit der Kostenteilung der Platzkosten unterliegen.
Der Bürgermeister hatte der Änderung der Pauschale der Ganztagsverpflegung während der Leistungsverhandlung mit dem Landkreis zugestimmt.
Da die neuen Entgelte ab dem 01.04.2017 in Kraft treten, war für diesen Zeitpunkt auch die Senkung der Kosten der Verpflegung erforderlich. Eine zeitliche Trennung der neuen Entgelte und der Kosten der Ganztagsverpflegung hätte eine doppelte Erhebung von Personalkosten nach sich gezogen.
Damit werden die Kosten der Ganztagsverpflegung auf die im Beschlussvorschlag stehenden monatlichen Pauschalen gesenkt.
Die Kosten der Ganztagsverpflegung errechnen sich nun wie folgt:
| Frühstück | Mittag | Vesper | 17 Tage/Monat |
Ganztags | 1 € | 2,75 € | 1 € | 80,75 € |
Teilzeit/Halbtags | 1 € | 2,75 € | 1 € | 63,75 € |
Der Sozialausschuss wurde in der Sitzung am 14.03.2017 darüber informiert.
