Beschlussvorlage - VO/AA07/2017-0469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2014.

Im Haushaltsjahr 2014 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststel-lung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr fol-genden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz, dem Anhang der Bilanz sowie dem Rechenschaftsbericht, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 23.02.2017 geprüft. Der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
 

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Finanz. Auswirkung


 

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Anlagen

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