Beschlussvorlage - VO/GV08/2017-1826

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, die zusätzlichen Landesmittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes an folgende Kindereinrichtungen und Tagesmütter zu verteilen:

Regina Frank:     192,94 €

Marianne Piel     192,94 €

Kita Bad Kleinen:12.618,12 €

Die Kindereinrichtungen und Tagesmütter sollen die Zuweisung für folgende Maßnahmen verwenden:

Regina Frank:2 Babybetten, Puppen, Wippe, Außenspielgeräte

Marianne Piel:Sitzgruppe, Nestschaukel, Badepool, Spielhaus, kleine Preise zum Kindertag, kleine Abschieds- und Weihnachtsüberraschungen

Kita Bad Kleinen:kostenfreie Ausstattung Lichterfest

Anschaffung von Bewegungstüchern

Besuch eines klassischen Konzertes bzw. Kirchenkonzertes

Besuch eines Museums in Schwerin bzw. Schloss.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Gemeinde Bad Kleinen 13.004,00 Euro bereitgestellt, die aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes des Bundes an die Kommunen gegeben wurden.

Die Gemeinde entscheidet darüber, welcher Einrichtung oder Tagesmutter welcher Betrag für eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt wird und wie die Begünstigte/n diese Mittel einsetzen sollen.

Da es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handelt, dürfen diese Mittel auch nur für zusätzliche Maßnahmen, die sonst nicht realisiert werden, eingesetzt werden. Dazu zählen z.B. Projekte mit den Kindern, wie die Waldschule, Finanzierung eines Kinderfestes, Hüpfburg, Bauspielplatz, zusätzliche Spielgeräte u.s.w. Für die Erzieher sind spezielle bestimmte Qualifizierungen und zusätzliche Fachberatungen möglich. Zur Unterstützung der Entwicklung der Kinder können spezielle Therapeuten in die Kita geholt werden. Für ganz spezielle Themen bei Elternabenden können Referenten und Honorarkräfte eingeladen werden.

Entscheidend ist, dass diese Mittel als zusätzlicher Betrag für eine zusätzliche Maßnahmen gedacht ist, die den Kindern in der Einrichtung oder bei der Tagesmutter zugute kommen.

Eine Deckung des Haushaltes mit den Mitteln ist nicht zulässig.

 

Weiterhin stellt der Landkreis den Trägern von Kindereinrichtungen aus den oben genannten Bundesmitteln zweckgebunden für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für

  • zusätzliche Fach-und Praxisberatung
  • Zusätzliche Fort- und Weiterbildung
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Besondere pädagogische Angebote und Projekte inkl. des Einsatzes von Honorarkräften

zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung.

Dafür erhält die Gemeinde Bad Kleinen als Träger der Kita Bad Kleinen für 2017 zusätzliche Landesmittel in Höhe von 9.823,45€.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde verteilt die vom Landkreis bereit gestellten Mittel. Ihr entstehen keine zusätzlichen Kosten.
 

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Anlagen

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