Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-0978
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung der zusätzlichen Landesmittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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25.04.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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08.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die zusätzlichen Landesmittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes an folgende Kindereinrichtungen und Tagesmütter zu verteilen:
Kita Bobitz:108 Kinder5.573,96 €
Kita Tressow: 47 Kinder2.425,71 €
Tagesmutter Frau Hilgendorf: 5 Kinder 258,06 €
Die Kindereinrichtungen und Tagesmütter sollen die Zuweisung für folgende Maßnahmen verwenden:
Siehe Anlagen 3
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Gemeinde Bobitz 8.257,73 Euro bereitgestellt, die aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes des Bundes an die Kommunen gegeben wurden.
Die Gemeinde entscheidet darüber, welcher Einrichtung oder Tagesmutter welcher Betrag für eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt wird und wie die Begünstigte/n diese Mittel einsetzen sollen.
Da es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handelt, dürfen diese Mittel auch nur für zusätzliche Maßnahmen, die sonst nicht realisiert werden, eingesetzt werden. Dazu zählen z.B. Projekte mit den Kindern, wie die Waldschule, Finanzierung eines Kinderfestes, Hüpfburg, Bauspielplatz, zusätzliche Spielgeräte u.s.w. Für die Erzieher sind spezielle bestimmte Qualifizierungen und zusätzliche Fachberatungen möglich. Zur Unterstützung der Entwicklung der Kinder können spezielle Therapeuten in die Kita geholt werden. Für ganz spezielle Themen bei Elternabenden können Referenten und Honorarkräfte eingeladen werden.
Entscheidend ist, dass diese Mittel als zusätzlicher Betrag für zusätzliche Maßnahmen gedacht sind, die den Kindern in der Einrichtung oder bei der Tagesmutter zugute kommen.
Eine Deckung des Haushaltes mit den Mitteln ist nicht zulässig.
Weiterhin stellt der Landkreis den Trägern von Kindereinrichtungen aus den oben genannten Bundesmitteln zweckgebunden für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Dafür erhält die Gemeinde Bobitz als Träger der Kitas Bobitz und Tressow für 2017 zusätzliche Landesmittel in Höhe von 5.730,93€ für die Kita Bobitz und 3.648,78€ für die Kita Tressow. Die Verwendung dieser Mittel für die Kita Bobitz ist der Vorlage VO/GV09/2017-0979 zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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780,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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313,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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14,7 kB
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