Beschlussvorlage - VO/GV10/2017-0569

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln beschließt, die zusätzlichen Landesmittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes an folgende Kindereinrichtungen zu verteilen:

Kita Ventschow „Hummelnest“:   190,00 Euro

Kita Dorf Mecklenburg:   190,00 Euro

Kita Bad Kleinen:1.047,74 Euro

 

Die Kindereinrichtungen sollen die Zuweisung für folgende Maßnahmen verwenden:

Kita Ventschow:Zuschuss zu den Indoor-Krabbel-und Klettergeräten

Kita Dorf Mecklenburg:Zuschuss zur Neugestaltung des Spielberges mit

Kunststoff

Kita Bad Kleinen:Zuschuss zum Besuch eines klassischen Konzertes

 oder Kirchenkonzertes und Museen

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Gemeinde Hohen Viecheln 1.427,74 Euro bereitgestellt, die aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes des Bundes an die Kommunen gegeben wurden.

Die Gemeinde entscheidet darüber, welcher Einrichtung oder Tagesmutter welcher Betrag für eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt wird und wie die Begünstigte/n diese Mittel einsetzen sollen.

Da es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handelt, dürfen diese Mittel auch nur für zusätzliche Maßnahmen, die sonst nicht realisiert werden, eingesetzt werden. Dazu zählen z.B. Projekte mit den Kindern, wie die Waldschule, Finanzierung eines Kinderfestes, Hüpfburg, Bauspielplatz, zusätzliche Spielgeräte u.s.w. Für die Erzieher sind spezielle Qualifizierungen und zusätzliche Fachberatungen möglich. Zur Unterstützung der Entwicklung der Kinder können spezielle Therapeuten in die Kita geholt werden. Für ganz spezielle Themen bei Elternabenden können Referenten und Honorarkräfte eingeladen werden.

Entscheidend ist, dass diese Mittel als zusätzlicher Betrag für zusätzliche Maßnahmen gedacht sind, die den Kindern in der Einrichtung zugute kommen.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde verteilt die vom Landkreis bereit gestellten Mittel. Ihr entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

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Anlagen

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