Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-0983

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die Löschteiche in der Reihenfolge der Dringlichkeit instand zu setzen.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 1 Pkt. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) vom 21.12.2015 haben die Gemeinden die Aufgabe, die Löschwasserversorgung sicherzustellen.

Im Zuge einer Kontrolle durch die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer erfolgte eine Bestandsaufnahme aller Löschteiche der Gemeinde Bobitz.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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