Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-0984

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

  1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Erweiterung der Abrundungssatzung OT Groß Krankow ( 1. Änderung ) wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 ( BGBI. I S. 2414 ), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung- BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90 ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ), der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 15.10.2015 ( GVOBI. M- V S. 344 ) - alle in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die Erweiterung der Abrundungssatzung  OT Groß Krankow ( 1. Änderung ) für das Gebiet : Ortsteil/ Gemarkung Groß Krankow, das Flurstück- Nr. 54/2 in nordöstlicher Ortsrandlage betreffend, bestehend aus Planzeichnung mit Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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