Beschlussvorlage - VO/GV08/2008-238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bad Kleinen stimmt der Bahnübergangserneuerung BÜ 58,430 Gallentin, zwischen Bad Kleinen und Gallentin, und somit dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindestraße Gallentiner Chaussee kreuzt die eingleisige nicht elektrifizierte Eisenbahnstrecke von Lübeck nach Strasburg im Bahn-km 58,430 höhengleich.

 

Aus Gründen der Sicherheit und der Abwicklung des Verkehrs ist es erforderlich, die vorhandene Sicherungsanlage durch eine dem Stand der Technik entsprechende Lichtzeichenanlage mit Halbschranken zu ersetzen. Die Lichtzeichen und Halbschranken werden unter Berücksichtigung des vorhandenen Querschnittes der Straße angeordnet.

 

Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich ca. 1.085.972,48 € (einschließlich Umsatzsteuer). Sie sind in Höhe von 19.514,10 € kreuzungsbedingt. Die kreuzungsbedingten Kosten werden nach § 13, Abs. 1, EKrG von der DB Netz AG, vom Straßenbaulastträger (Gemeinde) und dem Bund zu je einem Drittel (voraussichtlich 6.504,70€) getragen.

 

Die nicht kreuzungsbedingten Kosten für die Anpassung der Straßenbeleuchtung in Höhe von ca. 4.760,00 € trägt der Straßenbaulastträger (Gemeinde).

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