Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß des § 9 Straßen-u. Wegegesetz des Landes

M-V bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg einen Antrag auf Teileinziehung des Ortsverbindungsweges Metelsdorf –Schulenbrook -Rambow zu stellen. (in Anlage rot markiert)

 

Dieser Antrag bezieht sich auf den in der Gemeinde Metelsdorf gelegenen Teil des Weges,

konkret folgende Flurstücke:

Gemarkung Metelsdorf, Flur 2, Flurstück 184, verzeichnet im Grundbuch von Metelsdorf, Blatt 1551, sowie:

Gemarkung Schulenbrook, Flur 1, Flurstück 40, verzeichnet im Grundbuch von Metelsdorf, Blatt 1694,

beide in Eigentum der Gemeinde Metelsdorf und mit oben genanntem Weg bebaut.
 

Beantragte straßenrechtliche Nutzungsbeschränkung : „Durchfahrt verboten“

 

Ausnahmen: „Land –u. forstwirtschaftlicher Verkehr frei“.(ZZ 1026-38)

  


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Ortsverbindungsweg von Metelsdorf nach Rambow sowie Martensdorf wurde in den Jahren 2009 und 2010 im Zuge der Flurneuordnung für den landwirtschaftlichen Verkehr als Betonspurbahn ausgebaut. Teilabschnitte von ihm sind Bestandteil des Natur-u. Geschichtslehrpfades der Gemeinde Metelsdorf.

Da der Weg vorwiegend nicht landwirtschaftlich, sondern als normaleStraße aller Fahrzeuge von Rambow nach Metelsdorf sowie Martensdorf genutzt wird, ist auf ihm ein relativ hohes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen.

Dieses stellt wiederum eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar, die den Weg frequentieren.

Bürger haben angeregt, den Fahrzeugverkehr auf diesem Weg zu untersagen, bzw. nur noch für den land-u. forstwirtschaftlichen Verkehr freizugeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

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Anlagen

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