Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-0986
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Stellvertreter der Gemeinde Bobitz in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Inge Hein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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08.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Kommunalverfassung M-V - § 156 Verbandsversammlung Abs. 3 und 4
3) Die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, Ämter und Landkreise werden von den Vertretungskörperschaften nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaften gewählt. Die Wahl muss binnen zwei Monaten nach einer Kommunalwahl durchgeführt werden.
4) Die Bürgermeister, Amtsvorsteher und Landräte werden im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter vertreten. Für die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, Ämter und Landkreise können Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden. Die Verbandssatzung bestimmt die Zahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter und die Art der Vertretung. Absatz 3 Satz 1 ist anzuwenden.
