Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0465

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt, die zusätzlichen Landesmittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes an folgende Kindereinrichtungen und Tagesmütter zu verteilen:

 

Die Kindereinrichtungen und Tagesmütter sollen die Zuweisung für folgende Maßnahmen verwenden:
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Gemeinde Metelsdorf 2.276,67 Euro bereitgestellt, die aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes des Bundes an die Kommunen gegeben wurden.

Die Gemeinde entscheidet darüber, welcher Einrichtung oder Tagesmutter welcher Betrag für eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt wird und wie die Begünstigte/n diese Mittel einsetzen sollen.

Da es sich um zusätzliche Mittel des Bundes handelt, dürfen diese Mittel auch nur für zusätzliche Maßnahmen, die sonst nicht realisiert werden, eingesetzt werden. Dazu zählen z.B. Projekte mit den Kindern, wie die Waldschule, Finanzierung eines Kinderfestes, Hüpfburg, Bauspielplatz, zusätzliche Spielgeräte u.s.w. Für die Erzieher sind spezielle bestimmte Qualifizierungen und zusätzliche Fachberatungen möglich. Zur Unterstützung der Entwicklung der Kinder können spezielle Therapeuten in die Kita geholt werden. Für ganz spezielle Themen bei Elternabenden können Referenten und Honorarkräfte eingeladen werden.

Entscheidend ist, dass diese Mittel als zusätzlicher Betrag für zusätzliche Maßnahmen gedacht sind, die den Kindern in der Einrichtung oder bei der Tagesmutter zugute kommen.

Eine Deckung des Haushaltes mit den Mitteln ist nicht zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde verteilt die vom Landkreis bereit gestellten Mittel. Ihr entstehen keine zusätzlichen Kosten.
 

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Anlagen

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