Beschlussvorlage - VO/GV09/2017-0991

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz fordert die Landesregierung und den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern auf, eindeutig und unmissverständlich zu klären, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel, die ausschließlich zur kommunalen Entlastung dienen sollen (ab 2018 – 5 Milliarden Euro für ganz Deutschland) in Mecklenburg-Vorpommern zu 100 % an die Kommunen weitergeleitet werden.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:
Derzeit werden im Lande die Gespräche zur neuen Gestaltung der Finanzbeziehungen zu den Kommunen diskutiert. Das FAG aus dem Gesetz wird neu gestaltet.

 

Gemäß Art. 73 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern gilt:

 

(1)   Zur Erfüllung ihrer Aufgaben fließen den Gemeinden das Aufkommen

an den Realsteueren und nach Maßgabe der Landesgesetze Anteile aus

staatlichen Steuern zu. Das Land ist verpflichtet, den Gemeinden und Kreisen eigene Steuerquellen zu erschließen.

(2)               Um die Leistungsfähigkeit steuerschwacher Gemeinden und Kreise zu sichern und eine unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen, stellt das Land im Wege des Finanzausgleichs die erforderlichen Mittel zur Verfügung.

 

Die Gemeinde Bobitz besteht aus achtzehn Ortsteilen. Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ist äußerst eingeschränkt, es stehen nahezu keine Mittel zur freien Verfügung zur Gestaltung von Gemeindeaufgaben. Der Gemeindehaushalt steht unter der Einschränkung von Haushaltssicherungsmaßnahmen. In dieser Situation ist es unerlässlich, den Gemeinden und damit auch der Gemeinde Bobitz den Zufluss der oben genannten Mittel uneingeschränkt zu gewährleisten, damit die Finanzkraft der Gemeinde entsprechend dem verfassungsrechtlichen Auftrag verbessert wird. Dies gilt umso mehr, als von der Gemeinde eine Selbsteinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit gefordert wird.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...