Beschlussvorlage - VO/GV10/2017-0579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern (3. Änderung):

 

  1. Für den Bereich des Fischereihofes östlich des Fischerweges wird im

Flächennutzungsplan eine Baufläche als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung  „Fischereihof“ ausgewiesen.

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

      4.   Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Vorbemerkung :

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10  „Uferzone“ in Hohen Viecheln.

Der wirksame Flächennutzungsplan weist den touristisch genutzten Bereich zwischen der westlichen Plangebietsgrenze des B-Planes (Badestelle) bis zum Fischerweg als Sondergebiet Sport und Erholung aus. Das entspricht den geplanten Nutzungen des B-Planes bis auf die zwei vorhandenen Wohngrundstücke am Fischerweg. Der Umstand sollte keine Planänderung bedingen, da die Bestandswohnnutzung der Hauptnutzung des SO-Gebietes flächenmäßig untergeordnet ist.

 

Der Bereich östlich des Fischerweges, der im B-Plan ein Baugebiet zur Entwicklung der Fischereibetriebes festgesetzt, ist im FNP als Außenbereich ausgewiesen. Dem Entwicklungsgebot Rechnung tragend ist für diesen Bereich eine FNP-Änderung notwendig. Die Darstellung eines Sonstiges Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fischereihof“ entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel.

Durch die Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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