Beschlussvorlage - VO/GV11/2017-0504

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes

    Nr. 3 „Am See“ in Ventschow wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von   

    der Gemeindevertretung geprüft.

 

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der  

   Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), der

    Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts   

    (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990

    (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V

     S. 344)

- alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „ Am See “ , bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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