Beschlussvorlage - VO/GV02/2017-0712
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Höhe der Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Lübow ab 01.07.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Martina Käkenmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Lübow
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Vorberatung
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16.05.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lübow
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Entscheidung
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20.06.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 27.04.2017 fanden die Verhandlungen zur Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung für die Kindertagesstätte Lübow mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg statt.
Aufgrund der vorgelegten Kalkulation wurde die Höhe der Platzkosten ermittelt.
Die letzte Entgeltverhandlung fand im Jahr 2012 statt.
Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen und der zurückliegenden Tarifverhandlungen wurde es erforderlich, die Platzkosten für die Kindereinrichtung neu zu berechnen und mit dem Landkreis zu verhandeln.
In der Anlage 1 sind die Elternbeiträge enthalten, die die Gemeinde zukünftig für die Nutzung der Kindereinrichtung Lübow erhebt.
Die Gegenüberstellung der Gesamtplatzkosten von 2012 und der neuen Platzkosten ab dem 01.07.2017 sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Nach Abzug der Landes- und Kreismittel von den Platzkosten ist es nun Aufgabe der Gemeinde, festzulegen, in welcher Höhe die Eltern mit den Beiträgen an den Platzkosten beteiligt werden.
Nach § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, den Finanzierungsbedarf des in Anspruch genommenen Platzes in Höhe von mindestens 50 % zu tragen. In der Vergangenheit hat die Gemeinde Lübow sich entschieden, dass sie mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 50 % in der Krippe und im Kindergarten und bis 2012 auch im Hort übernimmt und damit die Eltern stärker entlastet.
Auf Grund der größeren Steigerung der Kosten im Krippenbereich und der nur geringen Anzahl der Kinder nimmt die Gemeinde eine Stützung der Elternbeiträge in der Krippe vor. Der Anlage 3 ist der Vorschlag des Sozialausschusses mit der Stützung der Elternbeiträge in der Krippe enthalten.
Die Höhe der Stützung der Elternbeiträge die die Gemeinde in dem Zeitraum 2006 bis 2017 vorgenommen hat, ist der Anlage 4 zu entnehmen. Bei der zukünftigen Stützung der Krippenplätze beachtet die Gemeinde, dass die freiwilligen zusätzlichen Leistungen nicht erhöht werden, da sich die Gemeinde Lübow in der Haushaltssicherung befindet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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239,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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245,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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343,6 kB
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