Beschlussvorlage - VO/GV12/2017-0583

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt, den Abschluss und die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages mit dem vorliegenden Inhalt durch die Bürgermeisterin und den stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Barnekow nachträglich zum Unterzeichnungsdatum  zu genehmigen.

 

Sollten im Vorverfahren zur Genehmigung oder im anschließenden Genehmigungsverfahren durch die Fach- und Rechtsaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg oder das Ministerium für Inneres und Europa Änderungshinweise eingehen, die nicht den Grundsatz des Vertragsgegenstandes - hier die Übernahme der Einsätze durch die Feuerwehr der Hansestadt Wismar auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Barnekow, außer Kraft setzen, so werden diese Änderungen ohne erneuten Beschluss Gegenstand der Vereinbarung.

 

Der Beschluss erfolgt aufgrund der erforderlichen öffentlichen Bekanntmachung und der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Beschlussverfahren des Vertrages zwischen der Gemeinde Barnekow und der Hansestadt Wismar hat sich eine grundlegende Änderung ergeben, die nicht mit der Öffnungsklausel aus dem Beschluss zum Vertrag vom 16.05.2017 abgedeckt ist. Geändert wurde § 1 Abs. 2 des Vertrages, der das Satzungsrecht regelt. Die Änderung sieht vor, dass die Hansestadt die Befugnis erhält, auf dem Gebiet der Gemeinde Barnekow eine Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Wismar zu erlassen. Damit stellt die Hansestadt Wismar zukünftig die Rechnungen nach der Satzung an die Gebührenschuldner selbst aus.

 

Sollten sich über das Genehmigungsverfahren durch die Rechtsaufsicht des Landkreises oder das Innenministerium Änderungen ergeben, sollen diese so weit wie möglich über die Öffnungsklausel abgedeckt werden, ohne einen erneuten Beschluss fassen zu müssen.

 

Eine Beschlussfassung in der Dringlichkeitssitzung macht sich erforderlich, da die Gemeinde Barnekow in der Pflicht ist, die öffentliche Sicherheit des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung so schnell wie möglich zu gewährleisten.

Der Beschluss VO/GV12/2017-0583 beinhaltet die nachträgliche Genehmigung des unterzeichneten Vertrages zwischen der Gemeinde Barnekow und der Hansestadt Wismar zum Abschluss des Vertrages zur Absicherung des Brandschutzes und der Hilfeleistungen der Gemeinde Barnekow. Der in der Sitzung der GV Barnekow am 16.05.2017 beschlossene Vertrag wurde in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 22.05.2017 mit einer Änderung beschlossen, die nicht der Öffnungsklausel unterliegt.

Der Vertrag unterliegt nach der Kommunalverfassung M-V der rechtsaufsichtlichen Genehmigung und der Veröffentlichung. Eine Veröffentlichung kann bei der Einhaltung der Ladungsfrist bis zur nächsten ordentlich geladenen Sitzung nicht eingehalten werden. Spätester Redaktionsschluss zur Möglichkeit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist der 21.06.2017.

Damit wäre ein Inkrafttreten des Vertrages zum 01.07.2017 nicht mehr möglich. Das Inkrafttreten des Vertrages zum 01.07.2017 macht sich unbedingt erforderlich, da die Gemeinde Barnekow zur Absicherung der öffentlichen Sicherheit- hier den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehr, der Gültigkeit des Vertrages mit der Hansestadt Wismar dringend bedarf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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