Beschlussvorlage - VO/GV03/2008-044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt auf der Grundlage der §§ 47 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Groß Stieten für das Haushaltsjahr 2009.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Erlass der Haushaltssatzung soll vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.

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