Beschlussvorlage - VO/GV03/2008-045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Stieten stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit und zur Bestimmung der Arbeitsaufgaben zum Anbau einer Außentreppe an das Gebäude in der Ringstraße 2 (Kindertagesstätte) zwischen ihr und der Kinderwelt Groß Stieten GbR zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Groß Stieten ist Eigentümerin der Grundflächen Flurstück 16/131, Flur 1 der Gemarkung Groß Stieten und des sich darauf befindenden Gebäudes, in der Ringstraße 2, in Groß Stieten. Hier hat sich die Kinderwelt Groß Stieten GbR mit einer Kindertagesstätte eingemietet.

Bei einer Besichtigung zur Brandschau des Landkreises Nordwestmecklenburg am 16. 03. 2007 wurde bemängelt, dass die Kindertageseinrichtung im Obergeschoss nur einen baulichen Rettungsweg hat. Mehrgeschossige Kindertagesstätten müssen mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege haben. Darauf wurde eine zweite notwendige Treppe gefordert. Einer Außentreppe wurde zugestimmt. Eine längere Frist wurde nicht gewährt, die Maßnahme sollte unverzüglich durchgeführt werden.

Nachdem in den Medien bekannt wurde, dass ein Förderprogramm vom Bund aufgelegt wird, in dem unter anderem auch bauliche Maßnahmen in Kindertagesstätten gefördert werden, hat die Verwaltung des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen um eine Fristverlängerung gebeten, um eine eventuelle Fördermöglichkeit nutzen zu können. Es stellte sich jedoch nach Erscheinen des Förderprogramms heraus, dass nur Maßnahmen, die im Bereich der Altersklasse der Kinder von 0 – 3 Jahre stattfinden gefördert werden. Deshalb ist durch die Kinderwelt Groß Stieten GbR, als Träger der Einrichtung, ein Antrag auf Förderung für die Kinder in der Altersklasse 0-3 Jahre zu stellen. Durch die Gemeinde als Eigentümerin kann dieser Antrag nicht gestellt werden, da durch das Förderprogramm nur Träger der Einrichtungen als Zuwendungsempfänger eine Förderung erhalten. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg ist die Form der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Groß Stieten und der Kinderwelt Groß Stieten GbR möglich.

Um den Bau der zweiten Treppe nun zu beginnen und durchzuführen, soll eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Groß Stieten und der Kinderwelt Groß Stieten GbR geschlossen werden.

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Anlagen

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