Beschlussvorlage - VO/GV03/2008-045
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zwischen der Gemeinde Groß Stieten und der Kinderwelt Groß Stieten GbR über die Durchführung des Anbaues der Rettungstreppe an die Kindertagesstätte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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17.12.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Groß Stieten ist Eigentümerin der Grundflächen Flurstück 16/131, Flur
1 der Gemarkung Groß Stieten und des sich darauf befindenden Gebäudes, in der
Ringstraße 2, in Groß Stieten. Hier hat sich die Kinderwelt Groß Stieten GbR
mit einer Kindertagesstätte eingemietet.
Bei einer
Besichtigung zur Brandschau des Landkreises Nordwestmecklenburg am 16. 03. 2007
wurde bemängelt, dass die Kindertageseinrichtung im Obergeschoss nur einen
baulichen Rettungsweg hat. Mehrgeschossige Kindertagesstätten müssen mindestens
zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege haben. Darauf wurde eine
zweite notwendige Treppe gefordert. Einer Außentreppe wurde zugestimmt. Eine
längere Frist wurde nicht gewährt, die Maßnahme sollte unverzüglich
durchgeführt werden.
Nachdem in
den Medien bekannt wurde, dass ein Förderprogramm vom Bund aufgelegt wird, in
dem unter anderem auch bauliche Maßnahmen in Kindertagesstätten gefördert
werden, hat die Verwaltung des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen um eine
Fristverlängerung gebeten, um eine eventuelle Fördermöglichkeit nutzen zu
können. Es stellte sich jedoch nach Erscheinen des Förderprogramms heraus, dass
nur Maßnahmen, die im Bereich der Altersklasse der Kinder von 0 – 3 Jahre
stattfinden gefördert werden. Deshalb ist durch die Kinderwelt Groß Stieten
GbR, als Träger der Einrichtung, ein Antrag auf Förderung für die Kinder in der
Altersklasse 0-3 Jahre zu stellen. Durch die Gemeinde als Eigentümerin kann
dieser Antrag nicht gestellt werden, da durch das Förderprogramm nur Träger der
Einrichtungen als Zuwendungsempfänger eine Förderung erhalten. Nach Rücksprache
mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg ist die Form der Vereinbarung zwischen
der Gemeinde Groß Stieten und der Kinderwelt Groß Stieten GbR möglich.
Um den
Bau der zweiten Treppe nun zu beginnen und durchzuführen, soll eine
Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Groß Stieten und der
Kinderwelt Groß Stieten GbR geschlossen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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