Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0484

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt dem Entwurf zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 34/94 „Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet
Schwanzenbusch/Nord“ der Hansestadt Wismar zuzustimmen. Die Gemeinde Metesdorf hat keine Hinweise oder Bedenken.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit der 2. Änderung reagiert die Stadt Wismar auf die anhaltende Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum. Innerhalb des Geltungsbereiches der 2. Änderung soll der Schwerpunkt auf die Angebotserweiterung in den Bereichen Einfamilienhäuser und Stadtvillen gelegt werden. Nunmehr sollen jedoch nördlich gelegene Flächen weiterhin, gemäß der Ursprungsplanung, als Gewerbe- bzw. eingeschränkte Gewerbegebiete entwickelt werden. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes werden weitere Flächen in den Änderungsbereich aufgenommen. Es handelt sich dabei um Flächen, die für eine Mehrfamilienhausbebauung und für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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