Beschlussvorlage - VO/GV08/2017-1862

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der Deutschen Funkturm GmbH eine Teilfläche des Flurstückes 238/41 in der Flur 1 der Gemarkung Bad Kleinen für die Errichtung eines Antennenträgers in Form eines Schleuderbeton-oder Stahlgittermastes, wie im Antrag vom 13.06.2017 beschrieben, zur Verfügung zu stellen.

Dem beantragten Bauvorhaben wird auf diesem Flurstück prinzipiell zugestimmt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller die entsprechenden Gespräche zu führen und einen Pachtvertrag auszubereiten.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt: Die Deutsche Funkturm GmbH bittet die Gemeinde dringend um Bereitstellung eines neuen Standortes für die Errichtung eines Antennenträgers, an dem auch Vodafone-u. E-Plus-Anlagen montiert werden können.

Dieser wird unbedingt benötigt, da das Silo auf dem Mühlengelände als bisheriger Standort für diese drei Mobilfunkbetreiber gekündigt wurde.

Ein Landwirt aus Bad Kleinen hat seine Zusage für die Bereitstellung einer Fläche für den Neubau eines Trägers nach einem Jahr Planungsphase jetzt plötzlich zurückgezogen.

Nun droht ein Versorgungsausfall aller drei Netze, sollte das Silo abgerissen und kein neuer Standort gefunden werden.

 

Aus Sicht des Bürgermeisters und des Amtes könnte die kommunale Fläche direkt neben der Kläranlage am Ortsausgang, Richtung Hohen Viecheln in Frage kommen.(Flst. 238/41)

Diese wurde der Deutschen Funkturm GmbH unverbindlich zur technischen Prüfung vorgeschlagen und dort nach erster grober Prüfung auch als tauglich befunden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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