Beschlussvorlage - VO/GV01/2017-1265

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kom-munalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2014.

Im Haushaltsjahr 2014 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens zum 31.12. des auf das Haus-haltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz, dem Anhang der Bilanz sowie dem Rechenschaftsbericht, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 22.06.2017 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...