Beschlussvorlage - VO/GV11/2017-0500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunal-verfassung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2014.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Sie entscheidet in einem ge-sonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkun-gen aus, so hat sie die dafür entsprechenden Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2014 geprüft und den abschließenden Be-stätigungsvermerk erteilt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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