Beschlussvorlage - VO/GV11/2017-0501

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunal-verfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2015.

Im Haushaltsjahr 2015 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil-rechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie dem Rechenschaftsbericht, wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 18.05.2017 geprüft und der abschließende Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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