Beschlussvorlage - VO/GV11/2017-0509

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Ventschow beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaus-haltsplan der Gemeinde Ventschow für das Haushaltsjahr 2017.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2017 wird nach § 48 Kommunalverfassung M-V notwendig, da bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen. Mit Entscheidung der Gemeindevertretung Ventschow, das Schulgebäude in eine Kindertagesstätte und Dorfgemeinschaftshaus umzubauen wird es erforderlich für Planungsleistungen, noch im Haushaltsjahr 2017, finanzielle Mittel in Höhe von 200.000 € für die Maßnahme bereitzustellen. Gleichzeitig werden die Ertrags- und Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt sowie die Einzahlungs- und Auszahlungspositionen im Finanzhaushalt dem bisherigen Verlauf der Haushaltswirtschaft angepasst.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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