Beschlussvorlage - VO/GV03/2017-0448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die aktuelle Gebührenordnung der Gemeinde Groß Stieten vom 26.05.2010 zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Groß Stieten wird bezüglich § 8 aufgehoben und wie folgt neu

gefasst :

 

§ 8

 

Höhe der Benutzungsgebühr

 

(1) Sportveranstaltungen (Trainingsbetrieb, Kurse, Turniere etc.):

      -     Trainings-u. Übungsbetrieb der SG Groß Stieten                          kostenfrei

 

-          Trainings-u. Übungsbetrieb anderer Vereine

oder Interessengruppen                                                                    10,00 Euro/Stunde  

-          Interessengruppen mit Mietbindung für Jahr,     

jahresweise                                                                                      150,00 Euro

  

(2)  Familien-und Vereinsfeiern (Sporthalle)

      -     bei Nutzung bis zu 6 Stunden                                                            50,00 Euro

      -     bei Nutzung über 6 Stunden                                                               75,00 Euro

      -     Silvester-u. Faschingsveranstaltungen                                             120,00 Euro

(3)        Familien-und Vereinsfeiern (Foyer)                                                    60,00 Euro

(4)        Nutzung des Gemeinderaumes                                                          25,00 Euro

 

(5)  Werbung in der Halle oder Foyer pro m² Werbefläche ist zu verhandeln.

(6)  Mit der in Abs. 1 und 2 erhobenen Gebühr sind Nebenkosten, wie Strom und Wasser  

      abgegolten.

(7)  Sollte eine Zusatzreinigung erforderlich werden, werden diese Reinigungskosten nach

      den sächlich angefallenen Kosten berechnet.

 

 

Im Übrigen Bleibt die Gebührenordnung in Form und Inhalt bestehen. 

Diese Fassung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Groß Stieten schlägt der Gemeindevertretung vor, den § 8 der Gebührenordnung für das DGH, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, neu zu fassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:
 

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Anlagen

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