Beschlussvorlage - VO/GV11/2017-0517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt dem Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Wohnbebauung Am Bibowsee in Hasenwinkel“ der Gemeinde Bibow zuzustimmen. Die Gemeinde Ventschow hat keine Hinweise oder Bedenken.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Hasenwinkel ist ein kleiner Ort der Gemeinde Bibow und wird durch das Schloss dominiert. Als eines der besten Tagungs- und Schulungsorte Deutschlands ist es für die Gemeinde von großer wirtschaftlicher Bedeutung und macht Hasenwinkel weit über die Grenzen Mecklenburgs bekannt.

 

Die schöne Lage des Ortes in einer landschaftlichen reizvollen Umgebung macht Hasenwinkel zu einem attraktiven und begehrten Wohnstandort. Die Nähe zum Schloss nutzend, möchte die Gemeinde ihren Ort durch interessante und hochwertige Architektur auf großzügigen Grundstücken noch attraktiver machen.

 

Mit der vorliegenden Planung werden die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten, qualitativen Weiterentwicklung des Dorfes geschaffen. Durch die Festsetzungen der Grundflächenzahl und der maximalen Gebäudehöhe wird sichergestellt, dass sich die geplante Bebauung den vorhandenen Verhältnissen anpasst.

 

Mit den festgesetzten Baugrenzen orientiert sich die geplante Bebauung an der bestehenden Bebauung in Hasenwinkel und berücksichtigt die geforderten Waldabstände sowie einen aus immissionsschutzgründen bedingten Abstand zur Landstraße.
 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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