Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0490
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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26.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
IBC Solar Invest GmbH, am 22.06.2017 = 300,00 € Geldspende für Sommererntefest 2017
Pick Bau GmbH, am 13.07.2017 = 150,00 € Geldspende für Sommererntefest 2017
Libind Wärmepumpen GmbH, am 18.07.2017 = 300,00 € Geldspende für Sommererntefest
Stieglitz,Reinhard, Metelsdorf, am 21.07.2017 = 250,00 € Geldspende für Erntefest
Ing.-Büro Consult Häcker & Krauß, Wismar, am 24.07.2017 = 100,00 € Geldspender für
Sommererntefest
Zimmerei & Holzbau Fenske, am 24.07.2017 = 200,00 € Geldspende für Sommererntefest
Stadt- u. Regionalplanung Wismar, am 03.08.2017 = 150,00 € Geldspende für
Sommererntefest 2017
Agrarservice Wismar Land, am 14.08.2017 = 250,00 € Geldspende für Erntefest
Felix Baumann, Beidendorf, am 05.09.2017 = 200,00 € Geldspende für Sommererntefest
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von
§ 44 KV M-V.