Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0490

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

IBC Solar Invest GmbH, am 22.06.2017 = 300,00 € Geldspende für Sommererntefest 2017

 

Pick Bau GmbH, am 13.07.2017 = 150,00 € Geldspende für Sommererntefest 2017
 

Libind Wärmepumpen GmbH, am 18.07.2017 = 300,00 € Geldspende für Sommererntefest

 

Stieglitz,Reinhard, Metelsdorf, am 21.07.2017 = 250,00 € Geldspende für Erntefest

 

Ing.-Büro Consult Häcker & Krauß, Wismar, am 24.07.2017 = 100,00 € Geldspender für

                                                                                                                  Sommererntefest

Zimmerei & Holzbau Fenske, am 24.07.2017 = 200,00 € Geldspende für Sommererntefest

 

Stadt- u. Regionalplanung Wismar, am 03.08.2017 = 150,00 € Geldspende für

                                                                                                    Sommererntefest 2017

 

Agrarservice Wismar Land, am 14.08.2017 = 250,00 € Geldspende für Erntefest

 

Felix Baumann, Beidendorf, am 05.09.2017 = 200,00 € Geldspende für Sommererntefest

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von 

§ 44 KV M-V.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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