Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0494

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg für die Ortslage Schulenbrook eine 30-iger Zone festzulegen.

Beginn und Ende der Zone : siehe Karte in Anlage (bitte in GV-Sitzung festlegen !)

Verkehrszeichen - StVO Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km / h

Sollte Schulenbrook im verkehrsrechtlichen Sinne keine Zone darstellen, werden an den festgelegten Stellen übliche Begrenzungsschilder „Zulässige Höchstgeschwindigkeit

30 kmH“ beantragt.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h - Verkehrsschild VZ 274-53
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In einem Schreiben vom 19.07.2017 haben mehrere Einwohner von Klüssendorf eine Bitte an die Gemeindevertretung herangetragen, die Ortslage Schulenbrook als 30-iger Zone auszuschreiben.

Sie begründen ihr Anliegen mit dem in den letzten Jahren drastisch zugenommenen Fahrzeugverkehr und das in den anderen Ortsteilen der Gemeinde ebenfalls

30 kmH-Begrenzungen festgesetzt wurden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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