Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt die Selbsteinschätzung der Gemeinde Metesldorf entsprechend der Anlage.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Land M-V hat ein Gemeinde-Leitbildgesetz verabschiedet. Gemäß §§ 2 und 3 dieses Gesetzes sollen die Gemeinden eine Selbsteinschätzung zur Zukunftsfähigkeit abgeben.

Im Interesse aussagekräftiger, möglichst objektiver und landesweit vergleichbarer Ergebnisse der gemeindlichen Selbsteinschätzung empfehlen sowohl der Städte- und Gemeindetag als auch die sechs Koordinatoren einvernehmlich, der Selbsteinschätzung dieses Bewertungssystem zu Grunde zu legen. Das Innenministerium hat nochmals versichert, dass das Ergebnis der Selbsteinschätzung lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche Entscheidung über freiwillige Fusionen darstellt (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 GLeitbildG). Gesetzliche oder administrative Gemeindefusionen („Zwangsfusionen“), die auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung zumindest für die laufende Legislaturperiode ohnehin ausgeschlossen sind, können schon verfassungsrechtlich (Art. 3 GG) nicht davon abhängig gemacht werden, wie die betreffende Gemeinde subjektiv ihre Zukunftsfähigkeit beurteilt. Es besteht insofern keine Veranlassung, die Selbsteinschätzungen mit dem Ziel durchzuführen, die eigene Situation in einem besseren Licht darzustellen, als es sachlich und objektiv geboten wäre.  Im eingangs erwähnten Interesse an einer Objektivierung der Selbsteinschätzung haben sich die Koordinatoren auf ein Punktesystem verständigt, bei dem in den für amtsangehörige Gemeinden relevanten Leitbildbereichen (Ziffern I bis IV des Leitbildes) maximal 100 Punkte vergeben werden können. Entsprechend der Intention des Gesetzgebers, keinem der vier im Leitbild verankerten Themenbereiche eine herausgehobene Bedeutung einzuräumen, haben sich die Koordinatoren auf eine gleichmäßige Verteilung der 100 Punkte auf die vier Themenbereiche geeinigt. In jedem Themenbereich können also maximal 25 Punkte erreicht werden. Die Verteilung dieser Punkte auf die einzelnen Kriterien erfolgt nicht gleichmäßig, sondern stellt das Ergebnis einer einvernehmlichen Übereinkunft über die sachlich gebotene Priorisierung nach der jeweiligen Bedeutung der Einzelkriterien dar. Auch die Festlegung, welcher konkrete Befund in den Gemeinden bei dem jeweiligen Kriterium zum Erlangen eines bestimmten Punktewerts führt, wurde auf diese Weise festgelegt. Maßgeblich war hierbei der im Leitbild zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers, die Hürde zur Zukunftsfähigkeit als überwunden anzusehen – und damit korrespondierend mehr als die Hälfte der zu vergebenden Punkte für das jeweilige Kriterium zu vergeben -, wenn die im Einzelkriterium genannte  Voraussetzung gerade noch erreicht wird. 

 

Für eine Gesamtauswertung der Selbsteinschätzung werden die in den Einzelkriterien erreichten Punkte addiert. Liegt die Summe der Punkte über 50 kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde – ggf. gerade noch – zukunftsfähig ist. Jeder Gemeinde steht es allerdings – gerade bei einer nur knappen Überschreitung dieses Wertes – frei, dennoch nicht von einer Zukunftsfähigkeit in den bestehenden Gemeindegrenzen auszugehen, weil bspw. in einem von der Gemeinde als besonders wichtig erachtetem Themenbereich nur wenige Punkte erreicht wurden oder eine negative Entwicklung in einzelnen Bereichen zu erwarten ist. Auch Gemeinden, die auf der Grundlage des erreichten Punktewertes von der Zukunftsfähigkeit ihrer Struktur ausgehen, sollten in Ansehung der Situation benachbarter Gemeinden darüber entscheiden, ob sie dennoch für Fusionen offenstehen, um tragfähige Gemeindestrukturen ggf. auch jenseits der bestehenden eigenen

Gemeindegrenzen zu ermöglichen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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