Beschlussvorlage - VO/GV04/2017-0496

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt, mit dem Bebauungsplan Nr. 7 "Dammweg" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer einreihigen Wohnbebauung südlich des Dammweges sowie eine ebenso einreihige Bebauung westlich des Birkenweges zu schaffen. Der Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 7 soll sich dabei an den Darstellungen der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Gestaltungskonzept Variante I, Stand 07.03.2017, orientieren.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1.Mit der Umsetzung der hier empfohlenen einreihigen Bebauung entlang des Dammweges sowie des Birkenweges wird eine neue Wohnbebauung realisiert, die sich in die städtebauliche Struktur und Ordnung der vorhandenen Wohnbebauung im Bereich Dammweg/Birkenweg einfügt. Eine zweireihige Bebauung am Dammweg würde ein Verdichtungsmaß begründen, dass an dieser Stelle unüblich ist.

 

2.Die Abstimmung dem zuständigen Amt für Raumordnung und Landesplanung hat ergeben, dass die mit diesem Konzept verfolgte Anzahl von ca. 13-15 Wohngebäuden positiv begleitet würde. Eine größere Anzahl von Wohngebäuden, wie sie mit einer zweireihigen Bebauung verbunden wäre, findet dagegen keine Zustimmung.

 

3.Eine überschlägige, aber belastbare Kostenschätzung hat ergeben, dass die einreihige Bebauung aufgrund nicht erforderlicher Erschließungsmaßnahmen für die Flächeneigentümer die wirtschaftlichste Variante darstellt. Einem geschätzten Verkaufspreis von ca. 80 €/m² bei einreihiger Bebauung steht ein Verkaufspreis von ca. 25 €/m²bei einer zweireihigen Bebauung gegenüber. Die Differenz sind die geschätzten Kosten der Erschließung.

 

4.Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann sichergestellt werden, dass jeder Eigentümer, unabhängig von Entscheidungen der jeweils anderen, seine Flächen am Markt anbieten kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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