Beschlussvorlage - VO/GV08/2017-1868
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Diana Kinne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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06.09.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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28.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die derzeitige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bad Kleinen aus dem Jahr 2006 ist auf Grund von Veränderungen im Straßennetz und auf Grund von gesetzlichen Änderungen
zu überarbeiten. So werden zum Beispiel im Bereich des Wohngebietes „B 3“ der Buchenring, die Birkenstraße und die Weidenstraße komplett in die maschinelle Straßenreinigung aufgenommen. Hier erfolgt dann die Bordsteinkanten- und Flächenreinigung. Zur Veranschaulichung ist die Anlage 1 des Vertrages zur Durchführung der maschinellen Straßenreinigung beigefügt.
Die Anzahl der vorherigen Reinigungsklassen wurde von 5 auf 4 reduziert und insgesamt wurden die Verantwortlichkeiten in den einzelnen Reinigungsklassen klarer definiert. Des weiteren war in der bisherigen Straßenreinigungssatzung die Mahd der Grünflächen auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Das Reinigungsrecht gebietet nicht, Äste, Bäume oder Hecken zurückzuschneiden sowie Grünstreifen zu mähen oder Rasenflächen zu pflegen. Gleiches gilt für flächenhaft in den befestigten Straßenkörper hineinwucherndes Gras und Unkraut. Derartiges Grün ist als Bepflanzung kein Fremdkörper, der eine Straße oder einen Gehweg verunreinigt; solche Maßnahmen sind keine Reinigung sondern Pflege (Straßenunterhaltung). Der Begriff „Reinigen“ ist umfassend zu verstehen. Man muss sämtliche Gegenstände die nicht auf die Straße gehören und sie somit verschmutzen, beseitigen. Allerdings zählen hierzu lediglich Fremdkörper (Weggeworfenes sowie Laub und Unkraut); darunter fallen keine grünpflegerischen oder gärtnerischen Maßnahmen (Bepflanzen, Düngen, Beschneiden, Wässern, Mähen).
Die Durchführung der Grünflächenpflege erfolgt bei Bedarf durch den Bauhof.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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74,5 kB
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