Beschlussvorlage - VO/GV08/2017-1869

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bad Kleinen.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch die Erweiterung des maschinell zu reinigenden Straßennetzes und auf Grund der Reduzierung der Reinigungsklassen innerhalb der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bad Kleinen waren die Gebührensätze für die Straßenreinigung neu zu kalkulieren.

Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016, ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulatuionszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Bei den anzusetzenden Kosten für die Kalkulation im Bereich der Straßenreinigung wurden für das Jahr 2018 – 24 Kehrgänge, 2019 – 26 Kehrgänge, 2020 – 25 Kehrgänge und 2021 – 26 Kehrgänge zum Ansatz gebracht.
Bei den anzusetzenden Kosten für die Kalkulation im Bereich Winterdienst wurden die vertraglich vereinbarten monatlichen Bereitstellungskosten zum Ansatz gebracht. Zusätzlich wurde ein Durchschnittswert aus den Einsatzstunden in der Winterdienstsaison 2015/2016 zum Ansatz gebracht.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...