Beschlussvorlage - VO/GV10/2017-0583

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hohen Viecheln.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch den Hauptausschuss wurde auf seiner Zusammenkunft am 20.02.2017 beschlossen (VO/GV10/2017-0563), dass der bestehende Vertrag für die Durchführung der maschinellen Straßenreinigung ab dem 01.01.2018 um folgende Straßenzüge erweitert wird: Am Brink, Pappelweg, Koppelweg, Rosenweg, Lindenweg und Fischerweg.

Die Straßenreinigungssatzung ist auf Grund dieser Festlegungen dementsprechend anzupassen.
Des weiteren war in der bisherigen Straßenreinigungssatzung die Mahd der Grünflächen auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Das Reinigungsrecht gebietet nicht,  Äste, Bäume oder Hecken zurückzuschneiden sowie Grünstreifen zu mähen oder Rasenflächen zu pflegen. Gleiches gilt für flächenhaft in den befestigten Straßenkörper hineinwucherndes Gras und Unkraut. Derartiges Grün ist als Bepflanzung kein Fremdkörper, der eine Straße oder einen Gehweg verunreinigt; solche Maßnahmen sind keine Reinigung sondern Pflege (Straßenunterhaltung). Der Begriff „Reinigen“ ist umfassend zu verstehen. Man muss sämtliche Gegenstände die nicht auf die Straße gehören und sie somit verschmutzen, beseitigen. Allerdings zählen hierzu lediglich Fremdkörper (Weggeworfenes sowie Laub und Unkraut); darunter fallen keine grünpflegerischen oder gärtnerischen Maßnahmen (Bepflanzen, Düngen, Beschneiden, Wässern, Mähen).

Die Durchführung der Grünflächenmahd erfolgt bei Bedarf durch den Bauhof.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
ab 2018 Erhöhung der Plansumme von 1.200 € auf 2.800 €
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...