Beschlussvorlage - VO/GV10/2017-0601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Neue Feuerwache Hohen 

    Viecheln“ und der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m. § 13 Abs. 2

    Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und

    über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Planungsziel :

Mit der Planänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen

werden, um in dem geplanten Feuerwehrgebäude auch Räumlichkeiten einzurichten, die

der Gemeinde zur Nutzung für die unterschiedlichsten Veranstaltungen zur Verfügung

stehen. Hierzu gehören ein Veranstaltungsraum sowie ein Bürgermeisterbüro

einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen.

Da der rechtskräftige Bebauungsplan die Zulässigkeit ausschließlich auf den

Nutzungszweck der Feuerwehr beschränkt, muss der B- Plan geändert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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