Beschlussvorlage - VO/GV11/2017-0523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V, die Neuaufnahme einen Kommunalkredites

 

in Höhe von                                    218.500,00 €.

 

Es werden folgende Konditionen vereinbart:

 

Tilgung:                    vierteljährlich  1.825,00 € (Jahr  = 7.300,00 €), beginnend ab 15.03.2018

Zinsfestschreibung :   für 10 Jahre

Gesamtlaufzeit:          30 Jahre

Die Kreditaufnahme soll zum 15.12.2017 erfolgen.

 

Den Kredit erhält das Kreditinstitut mit dem günstigsten Angebot.

 

Den Zuschlag erhält:                                             Zinssatz:
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Ventschow hat mit dem 1. Nachtragshaushalt 2017 zur anteiligen Finanzierung der Investitionen eine Kreditaufnahme von 218.500,00 € geplant.

Die Kreditgenehmigung wurde mit der rechtsaufsichtlichen Verfügung vom 29.09.2017 zum 1. Nachtragshaushalt 2017 erteilt.

Die geplante Kreditaufnahme ist zur anteiligen Finanzierung der Investitionsmaßnahmen bestimmt- vorwiegend für die Planungskosten zum Umbau des ehemaligen Schulgebäudes in eine Kindertagesstätte. Hierfür liegen bereits die ersten Abrechnungen vor.

Die bisherige Zwischenfinanzierung erfolgt aus Kassenkreditmitteln.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
Jährliche Zins- und Tilgungsleistungen
 

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